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   RG, 18.10.1933 - I 132/33   

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https://dejure.org/1933,421
RG, 18.10.1933 - I 132/33 (https://dejure.org/1933,421)
RG, Entscheidung vom 18.10.1933 - I 132/33 (https://dejure.org/1933,421)
RG, Entscheidung vom 18. Oktober 1933 - I 132/33 (https://dejure.org/1933,421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Setzt die Nachbildung eines Geschmacksmusters die Kenntnis eines Vervielfältigungsstückes des Musters und das Arbeiten nach diesem Vorbild voraus? 2. Wie ist der Beweis der Nachbildung eines Geschmacksmusters zu führen? 3. Welche Bedeutung hat gegenüber der Regel, daß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 142, 145
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 103/56

    Gartensessel

    Denn Nachbilden im Sinne des § 5 Geschmacksmustergesetz bedeutet das Arbeiten nach dem geschützten Muster als Vorbild (RG GRUR 1936, 884; RGZ 142, 145 [148] und 341 [344]; Furler a.a.O., § 5 Anm. 24 und 28).

    Zwar kann eine unerlaubte Nachbildung auch vorliegen, wenn der Nachbilder selbst keine unmittelbare Anschauung von dem Vorbild erlangt hat, er aber nach Anregungen Dritter arbeitet, die das Vorbild gesehen haben (RGZ 142, 145 [148 ff]).

    § 826 BGB unzulässige Ausbeutung eines fremden Arbeitsergebnisses nicht in Betracht kommen (RGZ 142, 145 [158]).

  • BGH, 14.03.1958 - I ZR 8/57

    Schlafzimmermodell

    Es kann damit Gegenstand eines Geschmacksmusterrechtes sein (RGZ 142, 145 [147]; 154, 321 [324 ff]).

    Dieser Anscheinsbeweis kann zwar durch den Hersteller der späteren Form ausgeräumt werden (RGZ 142, 145 [148] und 341 [344]; BGH Urteil des Senats vom 15. Oktober 1957 - I ZR 103/56 - Gartenstuhl).

  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats (RGZ 142, 145, 148 und 341; BGH GRUR 1958, 97 - Gartensessel).
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Erforderlich hierzu ist aber in der Regel der eindeutige Nachweis, daß der Entwerfer der späteren Form das geschützte Muster weder selbst gekannt noch ihm diese Kenntnis durch Beschreibungen oder Anregungen Dritter, die das geschützte Muster gesehen haben, vermittelt worden ist (RGZ 142, 145, 148; RG GRUR 1936, 885; BGH GRUR 1958, 97 - Gartenstuhl; GRUR 1958, 511 - Schlafzimmer; GRUR 1961, 640 - Straßenleuchte; Furler a.a.O. § 5 Anm. 24 und 28).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 124/64

    Verletzung der Urheberrechte am "Mecki"-Igel durch eine Igel-Sparbüchse -

    Diese Voraussetzung ist nach anerkannter Rechtsprechung aber auch dann anzunehmen, wenn eine als urheberrechtswidrige Nachbildung angegriffene Gestaltungsform eine wesentliche Übereinstimmung mit dem geschützten Werk aufweist (vgl. RGZ 142, 145, 148; BGH GRUR 1958, 97 - Gartensessel; 1958, 509, 511 - Schlafzimmer für den Fall von Geschmacksmusterverletzungen).
  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 52/58

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine nach § 1 UWG bzw. § 826 BGB unzulässige Ausbeutung eines fremden Arbeitsergebnisses dann nicht in Betracht kommt, wenn die angebliche Verletzungsform unabhängig von dem geschützten Muster geschaffen worden ist, so daß es an einer Nachbildung im Sinne des Geschmacksmustergesetzes fehlt (RGZ 142, 145, 150; BGH in GRUR 1958, 97, 99).
  • BGH, 09.03.1962 - I ZR 89/60

    Rechtsmittel

    Aus der objektiven Übereinstimmung von Muster und Verletzungsformen hat das Berufungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats nach den Regeln des Beweises des ersten Anscheins gefolgert, die Verletzungsformen seien nach dem Vorbild des Musters, nämlich in Kenntnis dieses Musters geschaffen (RGZ 142, 145, 148; 341; BGH GRUR 1958, 97, 98 - Gartensessel; GRUR 1961, 640, 643 - Straßenleuchte).
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